Hier müssen wir etwas formal werden, denn es gelten folgende Geschäftsbedingungen:

 

1. PRÄSENTATION

Jede, auch teilweise, Verwendung mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen der Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in veränderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Kommunikationsmitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Die Annahme eines Präsentationshonorars bedeutet diesbezüglich keine Zustimmung.

2. AUFTRAGSABWICKLUNG

2.1 Etwaige Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt widerspricht.

2.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabe kann erfolgen, ist aber nicht verpflichtend. Ebenso besteht keine Aufbewahrungspflicht unsererseits über den Zeitraum von sechs Monaten hinweg.

3. AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE

3.1 An uns übertragenen Arbeiten können ganz oder teilweise selbst ausgeführt oder Dritte damit beauftragt werden.

3.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Maßnahmen, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3.3 Aufträge an Werbeträger werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden erteilt. Für eventuell mangelhafte Leistungen der Werbeträger haften wir nicht.

4. LIEFERUNG

4.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust, Verzögerung) trägt, unabhängig mit welchem Medium übermittelt wird, der Auftraggeber.

4.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (u. a. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden.

4.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen liegen nur dann in unserer Verantwortung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.

5. ZAHLUNG

5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, exklusive der jeweils geltende Mehrwertsteuer. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

5.2 Unsere Rechnungen sind maximal 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

5.3 Alle erbrachten Leistungen, überlassene Unterlagen und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung der entsprechenden Rechnungen unser Eigentum. vor. Die Rechte an unseren Leistungen, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

6. NUTZUNGSRECHTE

6.1 Sofern nicht anderslautend geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung des Auftrags alle erforderlichen Nutzungsrechte an den von uns erbrachten Arbeiten. Dies gilt für die Bundesrepublik Deutschland und für die Laufzeit des Vertrages.

6.2 Wenn nicht anders geregelt, erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung von nicht ausschließlichen Nutzungsrechten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für eine Nutzung von 12 Monaten ab Freigabe des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.

6.3 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir nach bestem Wissen und Gewissen deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 6.1 & 6.2. erwerben und dem Auftraggeber übertragen. Ungeachtet dessen übernehmen wir keine Haftung dafür, dass bezüglich der von uns gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnissen keinerlei Rechte Dritter bestehen.

6.4 Unser Auftraggeber erteilt uns das Recht, die für ihn konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigendarstellung und Eigenwerbung zu nutzen.

6.5 Nutzungsrechte für im Rahmen eines Auftrags vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht genutzte Entwürfe bleiben unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte (z. B. Urheberrecht) sind.

7. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

7.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu beanstanden. Unterbleiben Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

7.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

7.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir oder von uns beauftragte Dritte leicht fahrlässig gehandelt haben. Ausgenommen sind Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art, nicht aber bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch von uns beauftragte Dritte. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

8. GERICHTSSTAND

8.1 Das zuständige Gericht wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

8.2 Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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